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| gefördert von: |
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Die Förderungen werden grundsätzlich als Geldleistungen und nur bei möglichen Eigenleistungen
der Stadtwerke Völklingen Holding GmbH als Sachleistungen erbracht.
Ein Jubiläum, das als förderungswürdig anerkannt werden soll, muss durch die Jahreszahl 25 teilbar sein (25 Jahre,
50 Jahre etc.) |
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Empfänger dieser Förderungen können sein: |
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• Begabte Einzelpersonen |
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(z.B. im musikalischen, sportlichen oder künsterlischen Bereich) |
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• Gruppen |
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(z.B. Schulklassen und Vereine) |
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• Kultur- und Sport-Projekte |
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(z.B. Projekte, die die Stadt nicht selbst erbringen kann, die aber der Qualifizierung
des Standortes Völklingen dienen) |
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• Preise und Ehrungen |
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Außerdem kann die Stiftung Preise und Ehrungen vergeben (z.B. für
herausragenden Einsatz in ehrenamtlichen Tätigkeiten, wissenschaftliche Leistungen, Vereinskonzepte
sowie innovative Umwelt- und Energieeinspar-Ideen) |
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Die vorangehenden Aufzählungen und
Beschreibungen stellen nur Orientierungshilfen dar. Jede Person/Institution,
die ein ungewöhnliches Projekt in der Stadt Völklingen realisieren
möchte, sollte durch Ausfüllen und Einsenden eines Antrages ihre Chance
auf die Unterstützung durch die "Völklinger Energiestiftung" nutzen. |
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Die Vergabe von Förderungen wird vom
Stiftungsvorstand bzw. Stiftungsrat entschieden. Die nachträgliche
Förderung abgeschlossener Projekte ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch
auf Förderung ist ausgeschlossen. |
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